Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 10 Ta 142/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Prozesskostenhilfe - Ratenzahlungsanordnung trotz Verbraucherinsolvenz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ratenzahlungsanordnung zur Prozesskostenhilfe bei Verbraucherinsolvenz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ratenzahlungsanordnung zur Prozesskostenhilfe bei Verbraucherinsolvenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bewilligung von PKH steht Insolvenzeröffnung über Vermögen des Antragstellers nicht entgegen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Insolvenzschuldner muss aus dem unpfändbaren Einkommen Prozesskostenhilferaten bezahlen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Raten-Rückzahlung einer Prozesskostenhilfe auch bei Privatinsolvenz
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 29.05.2012 - 2 Ca 818/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 10 Ta 142/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 06.04.2010 - 9 WF 159/10
Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungen bei Eröffnung des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 10 Ta 142/12
Dem Kläger verbleibt nämlich angesichts der im Gesetz festgeschriebenen Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen (vgl. §§ 36 Abs. 1 InsO, 850 ff. ZPO) von seinem Arbeitseinkommen ein Betrag, welcher vom Insolvenzverfahren nicht erfasst wird und deshalb - nach Abzug der in § 115 ZPO genannten berücksichtigungsfähigen Ausgaben - zum Bestreiten der Prozesskosten einzusetzen ist (ebenso: OLG Koblenz Beschluss vom 06.04.2010 - 9 WF 159/10- FamRZ 2010, 1360; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 23.09.2009 - 6 Ta 153/09 - Juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09
Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Einkommen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 10 Ta 142/12
Nach der Rechtsprechung sind Wohnkosten der von Ehegatten gemeinsam genutzten Wohnung grundsätzlich zwischen diesen nach Kopfteilen aufzuteilen, wenn beide Ehegatten über ein angemessenes Einkommen verfügen (LAG Rheinland-Pfalz Beschlüsse vom 08.12.2011 - 1 Ta 223/11 und vom 21.04.2009 - 10 Ta 86/09, beide dokumentiert in Juris). - LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 6 Ta 153/09
Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Ratenzahlungsanordnung, Privatinsolvenz
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 10 Ta 142/12
Dem Kläger verbleibt nämlich angesichts der im Gesetz festgeschriebenen Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen (vgl. §§ 36 Abs. 1 InsO, 850 ff. ZPO) von seinem Arbeitseinkommen ein Betrag, welcher vom Insolvenzverfahren nicht erfasst wird und deshalb - nach Abzug der in § 115 ZPO genannten berücksichtigungsfähigen Ausgaben - zum Bestreiten der Prozesskosten einzusetzen ist (ebenso: OLG Koblenz Beschluss vom 06.04.2010 - 9 WF 159/10- FamRZ 2010, 1360; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 23.09.2009 - 6 Ta 153/09 - Juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 1 Ta 223/11
Prozesskostenhilfe - Anordnung von Ratenzahlung - Nachholung von Angaben im …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 10 Ta 142/12
Nach der Rechtsprechung sind Wohnkosten der von Ehegatten gemeinsam genutzten Wohnung grundsätzlich zwischen diesen nach Kopfteilen aufzuteilen, wenn beide Ehegatten über ein angemessenes Einkommen verfügen (LAG Rheinland-Pfalz Beschlüsse vom 08.12.2011 - 1 Ta 223/11 und vom 21.04.2009 - 10 Ta 86/09, beide dokumentiert in Juris).
- BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19
Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung …
Maßgeblich dafür, ob ein Beteiligter über verfahrenskostenhilferechtlich einzusetzendes Einkommen verfügt, bleibt insoweit allein § 115 ZPO (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2010, 1360; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 436, 437; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 5. September 2012 - 10 Ta 142/12 - juris Rn. 9;… Bartels in Bork/Jacoby/Schwab FamFG 3. Aufl. § 76 Rn. 45;… Zöller/Geimer ZPO 32. Aufl. § 120 a Rn. 28). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19
Prozesskostenhilfe - nachträgliche Ratenzahlungsanordnung - Insolvenzverfahren
Maßgeblich dafür, ob ein Beteiligter über einzusetzendes Einkommen verfügt, bleibt insoweit allein § 115 ZPO (…vgl. BGH 28. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 23 - aaO; LAG Rheinland-Pfalz 5. September 2012 - 10 Ta 142/12 - Rn. 9, zitiert nach juris). - LAG Hamm, 06.08.2015 - 5 Ta 415/15
Berechnung des für die Prozessführung einzusetzenden Einkommens einer in …
Insofern besteht hier auch kein Wertungswiderspruch, wenn auch in der Privatinsolvenz Raten auf bewilligte Prozesskostenhilfe zu leisten sind (LAG Hamm, Beschluss v. 28.05.2014, 5 Ta 311/14, n.v.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. September 2012 - 10 Ta 142/12 -, juris; so auch LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. September 2009 - 6 Ta 153/09 -, juris). - LSG Schleswig-Holstein, 18.02.2013 - L 7 R 144/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde im PKH-Verfahren - …
Es kann unter Abzug der nach § 115 ZPO zu berücksichtigenden Ausgaben und der dort genannten Freibeträge zum Bestreiten der Prozesskosten eingesetzt werden (so auch LAG Rheinland-Pfalz v. 5. September 2012 - 10 Ta 142/12, juris; OLG Koblenz v. 6. April 2010 - 9 WF 159/10, FamRZ 2010, 1360; LAG Schleswig-Holstein v. 23. September 2009, juris).